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Impressum

MOL Immo­bilien Inter­natio­nal
Dipl. Ing. Manfred Scheuer

Gustav-Kurze-Promenade 24
15344 Straus­berg
Deutsch­land

Kontakt:
Tel: +49 (0) 3341 309 364
Fax: +49 (0) 3341 309 519
WWW: www.mol-immobilien.com
Mail: info@mol-immobilien.com

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 157 070 720

Steuer­nummer:
06/42/670/1578

Inhaber:
Manfred Scheuer

Gründungs­jahr:
1990

Aufsichts­behörde gem. §34c GewO:
Ordnungs­amt Straus­berg, Heger­mühlen­straße 58 in 15344 Straus­berg

 

EU-Streit­schlich­tung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­bei­legung/
Uni­versal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Umsetzung Website:

face the web

www.face-the-web.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

§ 1

Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu entrichten.

§ 2

Unsere schriftlichen und mündlichen Informationen basieren auf den uns erteilten Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen.

§ 3

Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, dass und woher ihm das Objekt bereits angeboten wurde.

§ 4

Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

§ 5

Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht oder anderes) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Erwerb des Objektes im Wege des Erbbaurechtes oder der Erbpacht usw. steht einem Kauf gleich.

§ 6

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 7

Wir haben Anspruch auf unsere Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf Erteilung einer vollständigen Vertragsabschrift, auch für den Fall, dass wir beim Vertragsabschluss nicht anwesend waren. Falls ein Vertrag ohne unsere Mitwirkung zustande kommt, ist auf Anforderung der Vertragspartner zu benennen und zu belegen.

§ 8

Auch aus der telefonischen (mündlichen) Bekanntgabe von Objekten entsteht ein provisionspflichtiger Maklervertrag.

§ 9

Für die Vermittlung oder den Nachweis des Objektes berechnen wir, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, die ortsübliche Provision, d. h. 7,14 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Vermittlung eines Mietobjektes im Rahmen des Suchauftrages eines Mieterkunden berechnen wir 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Provision, soweit sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt. Die Provision ist mit der Beurkundung des Kaufvertrages oder bei Abschluss eines Mietvertrages sofort fällig.

Die Zahlungen und die jeweilige Höhe der Tippprovisionen sind zwischen dem Zubringermakler und uns schriftlich zu vereinbaren, ansonsten entsteht kein Anspruch. Der Auszahlungsanspruch entsteht erst 14 Tage nachdem wir als Makler unsere Provision erhalten haben.

§ 10

Die Beauftragung bzw. Vereinbarung zur Ausfertigung eines Wertgutachtens hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftrag muss enthalten: Bezeichnung des Bewertungsobjektes, Art der Bewertung, Besonderheiten, Bewertungsstichtag, Übergabezeitpunkt, Ausfertigungen sowie das Honorar oder die Berechnungs- und Bewertungsgrundlage. Das Honorar ist mit der Übergabe des/r Gutachten/s sofort fällig.

§ 11

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Kaufleuten für beide Teile Berlin; bei Nichtkaufleuten das für den Wohnsitz des Geschäftspartners zuständige Gericht.

§ 12

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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